Biogas-Einspeisung
Rechtliche Grundlagen
Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) vom 25. Juli 2005 regelt die Bedingungen, zu denen die Betreiber von Gasversorgungsnetzen den Netzzugangsberechtigten gemäß § 20 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes Zugang zu ihren Leitungsnetzen gewähren. Die Änderung der GasNZV durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 693) definiert die Sonderregelungen für die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz.
Die GasNZV verpflichtet Netzbetreiber zur vorrangigen Netzanschlusspflicht von Biogasanlagen und zur Gewährung eines vorrangigen Netzzugangs für Transportkunden von Biogas.
Die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) vom 25. Juli 2005 regelt u.a. die Festlegung der Methode zur Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu den Gasverteilernetzen. Die Änderung der GasNEV durch Artikel 2 der Verordnung vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 693) regelt die Zahlung und die Höhe eines pauschalen Entgeltes an Transportkunden von Biogas durch den Netzbetreiber.
Die wichtigsten Informationen zur Biogas-Einspeisung auf einen Blick
So werden Sie Einspeiser
Sie beabsichtigen eine Anlage zur Erzeugung und Einspeisung von Biogas an unser Erdgasverteilungsnetz anzuschließen?
Zum Netzanschluss von Anlagen nach der Gasnetzzugangsverordnung haben wir nachfolgend einige Informationen für Sie zusammengestellt:
Zum Anschluss einer Biogasanlage an das Erdgasnetz der Stadtwerke Lage GmbH und zur Einspeisung des erzeugten Gases benötigen wir von Ihnen ein schriftliches Netzanschlussbegehren und darüber hinaus folgende Angaben, die mindestens für die Prüfung des Netzanschlussbegehrens notwendig sind:
- Standort der Anlage (inklusive Lageplan und Katasterplan)
- Betreiber der Biogasaufbereitungsanlage
- Eigentümer der Biogasaufbereitungsanlage
- Größe der Anlage [Nm³/h]
- Substrateinsatz
- eventuell mögliche Abnehmer
- Beschreibung des Aufbereitungsverfahrens inklusive Fließschema
- erwartete Gasqualität (Beschreibung aller brenntechnischen Kenndaten und Gasbegleitstoffe nach DVGW-Arbeitsblatt G260)
Wenn uns die vollständigen Unterlagen von Ihnen vorliegen, teilen wir Ihnen innerhalb von zwei Wochen mit, welche Prüfungen zur Vorbereitung einer Entscheidung über das Netzanschlussbegehren notwendig sind. Außerdem geben wir Ihnen Bescheid, in welcher Höhe für Sie die Vorauszahlung für die Prüfung anfällt.
Sobald Sie die Vorauszahlung geleistet haben, prüfen wir eine Anschlussmöglichkeit an das Netz der Stadtwerke Lage. Das Ergebnis der Prüfungen teilen wir Ihnen unverzüglich, spätestens aber drei Monate nach Eingang der Vorauszahlung mit.
Nach einem positiven Prüfungsergebnis werden wir Ihnen innerhalb von drei Monaten ein verbindliches Vertragsangebot vorlegen.
Das Netzanschlussbegehren und prüfungsrelevante Unterlagen sind zu richten an:
Stadtwerke Lage GmbH
Fachbereich Einspeisemanagement
Pivitsheider Str. 21
32791 Lage
Technische Mindestanforderungen für Biogaseinspeisung
Gemäß §19 Abs. 2 EnWG sind Betreiber von Gasversorgungsnetzen verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilungsanlagen und von Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und im Internet zu veröffentlichen.
Netzauslastung
Netzbetreiber haben für den Netzanschluss von Biogasanlagen neben den in § 19 Abs. 2 EnWG aufgeführten Angaben auf ihrer Internetseite eine laufend aktualisierte, übersichtliche Darstellung der Netzauslastung in ihrem gesamten Netz einschließlich der Kennzeichnung tatsächlicher oder zu erwartenden Engpässe zu machen.
Jede Einspeisung in das Erdgas-Netz der Stadtwerke Lage setzt eine Prüfung des Netzanschlussbegehrens voraus.
Bei Instandhaltungsarbeiten am Gasnetz wird grundsätzlich sichergestellt, dass Kapazitäten nicht beeinträchtigt werden.
Derzeit sind im Netzgebiet der Stadtwerke Lage keine kapazitätsrelevanten Instandhaltungsarbeiten geplant.
Kundenportal
Beim Thema Biogas-Einspeisung arbeiten wir mit den Expert:innen von Westfalen Weser Netz zusammen. Gemeinsam bieten wir Ihnen ein Kundenportal. Dort können Sie weitere Informationen rund um das Thema Einspeisung selbsterzeugter Energie finden. Außerdem können Sie dort auch eine Voranfrage zum Anschluss von Erzeugungsanlagen stellen oder eine Erzeugungsanlage anmelden.
Weitere Informationen finden Sie hier: