Erdgasumstellung - Der Weg zu Ihrer zukunftssicheren Versorgung

In unserem Netzgebiet heißt es bald: Stefan kommt vorbei!
Stefan und seine Kolleg*innen sind in unserem Auftrag unterwegs, um Ihre Heizungsanlagen, Gasherde und mehr auf die bevorstehende Gasumstellung vorzubereiten.
Denn aus dem immer knapper werdendem L-Gas (L steht für „low“ und hat einen niedrigen Energiegehalt) wird das zukunftssichere H-Gas (H steht für „high“ = energiereicher). 
Im Zeitraum 2024 bis 2026 erfolgt die Umsetzung, damit der sichere Betrieb Ihrer Geräte weiterhin gewährleistet wird.
Erhalten Sie eine kostenfreie Geräteumstellung und erfolgreiche Umsetzung durch unsere qualifizierten Mitarbeitenden.

Jetzt mehr erfahren

So verläuft die reibungslose Erdgasumstellung

1. Geräteerhebung

Unsere Monteur*innen kommen zu Ihnen, um Daten wie Hersteller oder Serientyp Ihrer Gasgeräte zu ermitteln.
So erhalten Sie genau die für Ihr Gerät passenden Ersatzteile.
Mit Stadtwerke Lage immer auf der sicheren Seite!

2. Geräteanpassung

Stefan und seine Kolleg*innen nehmen die notwendigen Anpassungen an Ihren Gasgeräten vor.
Aktuell können diese das neue H-Gas nicht verarbeiten - hier kommen wir ins Spiel.
Mit dem fachgerechten Austausch von Ersatzteilen, wie beispielsweise Gasdüsen, werden die Gasgeräte fit gemacht für die neue Erdgassorte.
Genießen Sie eine komfortable Abwicklung!

3. Qualitätskontrolle

Selbstverständlich wird zur Qualitätssicherung überprüft, ob die Erhebung und Anpassung fachgerecht durchgeführt wurde.
Und das bei jedem zehnten Gasgerät!
Bitte gewährleisten Sie unseren Monteur*innen Zugang zu allen gasbetriebenen Geräten und entfernen Sie ggf. störende Gegenstände.
Für eine schnelle und reibungslose Datenaufnahme.

Erfahren Sie mehr zu aktuellen Entwicklungen

Die Erdgasumstellung der einzelnen Regionen wird von der Bundesnetzagentur und den Betreibern der Fernleitungsnetze in einem "Netzentwicklungsplan Gas" festgelegt. Dieser legt unter anderem den Umschaltzeitpunkt von L-Gas auf H-Gas fest. In allen Ortsteilen Lage ist dies der 14. April 2026.

Informieren Sie sich jetzt bei Fragen über die folgenden Informationsseiten oder wenden Sie sich direkt an uns  stadtwerke-lage-umstellung@regiocom.com  oder  Hotline .

ARGE EGU    Bundesnetzagentur     Verbraucherzentrale

Das Wichtigste für Sie in Kürze - Immer informiert bleiben

Was erwartet Sie?

  1. Kostenlose Geräteumstellung - Sie bezahlen nichts!
  2. Bequemer Termin zur Geräteumstellung per Post.
  3. Zwei Termine notwendig: Zur Aufnahme aller installierten Gasgeräte und zur tatsächlichen Anpassung ihrer Geräte.
  4. Zeitnahe schriftliche Mitteilung der exakten Termine - Mindestens 2-3 Wochen im Voraus.
  5. Schnelle Umsetzung: Planen Sie nur ca. 1 Stunde für den Termin ein. 
  6. Bei Nicht-Wahrnehmung des Termins vereinbaren Sie bitte umgehend einen neuen Termin.

Auf Nummer sicher: Schutz vor Trickbetrügern

Für Ihre Sicherheit weisen sich unsere Monteur*innen mit einem Lichtbildausweis und der individuellen Auftragsnummer aus.
Diese Nummer wird Ihnen unaufgefordert genannt und ist nur Ihnen sowie uns bekannt.
Ohne vorherige Terminankündigung wird erhalten Sie keinen Besuch zur Erdgasumstellung.

Lassen Sie nur Personen mit Ausweis und der richtigen Auftragsnummer in Ihr Zuhause.

Komfortable Unterstützung zur Kostenerstattung

Gerne bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an, wenn ein Erdgasgerät im Zuge der Umstellung nicht angepasst werden kann oder muss. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von einer Fördersumme zwischen 100 und 500 Euro profitieren. Bitte beachten Sie dazu die nachstehenden Informationen und senden Sie die Formulare und Anträge an die angegebenen Adressen.

Kostenerstattungsprozess nach der GasGKErstV

Formular

Durch Installateur*in/Fachkraft auszufüllen und an diese Adresse zu schicken: E-Mail-Adresse stadtwerke-lage-umstellung@regiocom.com oder Postadresse Stadtwerke Lage GmbH (EGU), Postfach 900131, 39133 Magdeburg.

 

Antrag

Durch Kund*in auszufüllen und an diese Adresse zu schicken: E-Mail-Adresse stadtwerke-lage-umstellung@regiocom.com oder Postadresse Stadtwerke Lage GmbH (EGU), Postfach 900131, 39133 Magdeburg

Wenn Sie Eigentümer*in eines Gasgerätes sind, welches im Rahmen der Marktraumumstellung nicht angepasst werden kann, steht Ihnen nach der Gasgerätekostenerstattung (GasGKErstV) eine Kostenerstattung in Höhe von 100 bis 500 € zu. Hierfür muss Ihr Gerät in Deutschland zugelassen und funktionstüchtig, ohne Mängel sein. Dieser Anspruch gilt neben bestimmten Bedingungen ausschließlich für Heizgeräte, die als nicht mehr anpassbar deklariert werden. Dies wird Ihnen, sofern Sie betroffen sind, von uns nach der Geräteerhebung separat schriftlich mitgeteilt.

 

Die berechtigte Kostenerstattung richtet sich nach dem Alter der Geräte

  • 0 – 10 Jahre: 500 € für die Geräte
  • > 10 – 20 Jahre: 250 € für die Geräte
  • > 20 – 25 Jahre: 100 € für die Geräte
  • Älter als 25 Jahre: Keine Kostenerstattung

Zur Kostenerstattung benötigen wir das Formular zum Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung des Altgerätes, welches von einer Fachkraft oder einem/ einer Installateur*in auszufüllen ist. Für die Überweisung sind außerdem Ihre Kontakt- sowie Kontodaten notwendig, bitte tragen Sie diese in das Antragsformular ein.

Formular zur Kostenerstattung   Antrag zur Kostenerstattung

Kostenerstattungsprozess nach §19a Abs. 3 EnWG

Formular

Durch Installateur*in/Fachkraft auszufüllen und an diese Adresse zu schicken: E-Mail-Adresse stadtwerke-lage-umstellung@regiocom.com oder Postadresse Stadtwerke Lage GmbH (EGU), Postfach 900131, 39133 Magdeburg.

 

Antrag

Durch Kund*in auszufüllen und an diese Adresse zu schicken: E-Mail-Adresse stadtwerke-lage-umstellung@regiocom.com oder Postadresse Stadtwerke Lage GmbH (EGU), Postfach 900131, 39133 Magdeburg.

Wenn Sie Eigentümer*in eines Gasgerätes sind und sich dazu entscheiden, Ihr altes Gasgeräts durch ein neues Gerät auszutauschen, stehen Ihnen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine Kostenerstattung in Höhe von 100 € zu. Für die Kostenerstattung wird vorausgesetzt, dass das alte Gasverbrauchsgerät ordnungsgemäß verwendet und das neue Gerät (selbstadoptierendes Gerät) nach dem Zeitpunkt zwischen der Erstinformation der Stadtwerke Lage (mit Kundenflyer) und der Anpassung des Verbrauchgeräts auf die neue Gasqualität installiert wurde. Das Gerät muss im Rahmen der Marktraumumstellung nicht mehr angepasst werden.

Zur Kostenerstattung benötigen wir das Formular zum Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung des Altgerätes und Installation des neuen Gerätes, welches von einer Fachkraft oder einem/ einer Installateur*in auszufüllen ist. Für die Überweisung sind außerdem Ihre Kontakt- sowie  Kontodaten notwendig, bitte tragen Sie diese in das Antragsformular ein.

Formular zur Kostenerstattung   Antrag zur Kostenerstattung

FAQ

Erhalten Sie jetzt sichere Antworten auf Ihre Fragen!

Allgemeines

Warum muss auf die Versorgung von L- auf H-Gas umgestellt werden?

Deutschland ist bei der Gasversorgung seit Jahrzehnten zweigeteilt: Bei uns im Nordwesten Deutschlands und somit in räumlicher Nähe zu den Niederlanden strömt L-Gas durch die Leitungen. Das L-Gas kommt hauptsächlich aus heimischen Quellen sowie aus den Niederlanden. Das restliche Bundesgebiet wird mit H-Gas versorgt, das zu einem großem Teil aus Norwegen und Russland stammt. Beide Gasnetze werden getrennt voneinander betrieben. Die Förderung von L-Gas aus deutschen und niederländischen Quellen wird in den nächsten Jahren stark rückläufig sein. Bereits in wenigen Jahren exportieren die Niederlande, nach aktuellem Stand, kein L-Gas mehr nach Deutschland. Daher müssen wir unser Netz umstellen, sodass wir Sie künftig mit H-Gas statt L-Gas vorsorgen können. Dazu passen wir unsere Stationen und Ihre Geräte an.

Worin liegt der Unterschied zwischen L-Gas und H-Gas?

Der Unterschied liegt im Brennwert. L-Gas („low calorific gas“) hat einen niedrigen Brennwert. H-Gas („high calorific gas“) hingegen hat einen höheren Brennwert.

Wer ist von der Gasumstellung betroffen?

Alle Haushalte und Unternehmen mit einem Gasanschluss im Netzgebiet der Stadtwerke Lage GmbH, die noch L-Gas haben. Unsere Netzgebietskarte und eine Liste aller Schaltzeitpunkte mit Ortsteilen finden Sie oben.

Wer bestimmt, dass die Erdgasumstellung stattfinden muss?

Um die Versorgung mit Erdgas langfristig zu sichern, ist die Erdgasumstellung zwingend notwendig. Die Erdgasumstellung, fachlich auch Marktraumumstellung genannt, ist gesetzlich vorgeschrieben und im §19a des Energiewirtschaftsgesetzes geregelt. Durch die Ferngasnetzbetreiber wird der Zeitpunkt der Erdgasumstellung und damit auch für die verschiedenen Stadtwerke Lage GmbH-Versorgungsgebiete vorgegeben. Für die Erdgasumstellung ist allein der örtliche Verteilnetzbetreiber zuständig.

Wer ist für meine Erdgasumstellung zuständig?

Die Netzbetreiber der jeweiligen Region sind für die Umstellung zuständig, in Ihrem Fall Stadtwerke Lage GmbH. Wir haben bereits 2019 mit der Planung begonnen und organisieren aktuell den gesamten Prozess der Umstellung.

Wie genau sieht der Zeitplan für die Stadtwerke Lage GmbH aus?

Die Umstellung in unserem Netzgebiet erfolgt im Zeitraum 2024 bis 2026.  Januar 2024 wird mit der Gasgeräteerhebung und Januar 2026 mit der Gasgeräteanpassung gestartet. Der Umschaltzeitpunkt in allen Ortsteilen von Lage erfolgt am 14. April 2026.

Warum muss mein Gerät angepasst werden?

Alle Gasgeräte sind aus technischen Gründen für die jeweilige Gasart, die bezogen wird, eingestellt. Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb zu gewährleisten. Bei einer Änderung der bezogenen Gasart muss das Gerät angepasst werden. Ansonsten kann es zu einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes, bis hin zu einer Gefährdung des Betriebsortes oder des Betreibers kommen. Natürlich gibt es auch Geräte, die für den Betrieb mit L- und H-Gas geeignet sind, etwa adaptive Gasthermen, die sich selbstständig anpassen. Diese stellen jedoch eine Ausnahme dar. Sollte sich in Ihrem Haushalt ein solches Gerät befinden, so wird das von uns beauftragte Fachunternehmen dies bei der Erhebung feststellen und Sie entsprechend informieren.

Weiß mein*e Installateur*in und Schornsteinfeger*in über die Erdgasumstellung Bescheid?

Alle in unserem Versorgungsgebiet ansässigen Installateur*innen, die bei uns als Vertragsinstallateur*in gelistet sind, werden von uns laufend informiert. Außerdem stehen wir gerne für technische Fragen zur Verfügung. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass für alle Standardfälle kein Eingreifen einer/ einer Installteur*in notwendig ist.

Alle Schornsteinfeger*innen, die in unserem Netzgebiet bekannt sind, werden kontinuierlich informiert.

Ablauf

Wie erfahre ich, wann die Umstellung bei mir beginnt?

Sobald wir starten, erhalten Sie Post von uns.

Wie läuft der Prozess der Erdgasumstellung bei mir Zuhause ab?

Im ersten Schritt erhalten alle Verbraucher*innen und Eigentümer*innen ein allgemeines Informationsschreiben zur Erdgasumstellung. Danach wird es zwei Phasen geben: eine Erfassungs- und eine Anpassungsphase, bei denen Sie jeweils Besuch von einem/ einer Monteur*in bekommen. Beim ersten Besuch werden alle angeschlossenen Gasgeräte erfasst, also eine reine Zustandserhebung. Bis zu zwei Jahre nach der Erfassung folgt ein weiterer „Vor-Ort-Termin“ zur technischen Anpassung der Erdgasanlage. Bei diesem Besuch werden, sofern notwendig, alle Geräte auf die Nutzung von H-Gas angepasst. Dazu tauschen wir die L-Gas-Düsen gegen H-Gas-Düsen aus und regulieren den Brenner neu ein. Es gibt verschiedene Gasgeräte, die unterschiedlich zur tatsächlichen Netz-Schaltung auf H-Gas angepasst werden. Die verschiedenen Gasgeräte müssen je Gerätetyp vor oder nach der Netzschaltung angepasst werden. Ein geringer Anteil empfindlicher Geräte muss kurzfristig zur Schaltung angepasst werden. In welche Kategorie Ihr Gerät gehört, teilen wir Ihnen nach der Erfassung schriftlich mit.

Zur Qualitätssicherung prüfen wir stichprobenartig bei etwa jedem zehnten Erdgasgerät, ob die Erhebung und/ oder die Anpassung in unserem Versorgungsgebiet fachgerecht durchgeführt wurde. Gegebenenfalls erhalten Sie hierzu noch einmal Besuch von unseren Techniker*innen/ Monteur*innen.

Wie erfahre ich, wann meine Geräte erfasst bzw. angepasst werden?

Sie erhalten schriftlich, per Brief, den jeweiligen Besuchstermin unserer Techniker*innen/ Monteur*innen zugesandt. Es ist wichtig, dass die Techniker*innen/ Monteur*innen an dem genannten Termin Zugang zu Ihren Wohnräumen und den Erdgasgeräten erhalten. Können Sie den Termin nicht wahrnehmen, bitten wir Sie dringend um Rückmeldung, damit wir einen neuen Termin vereinbaren können. Die Kontaktmöglichkeiten sind auf Ihrem Terminanschreiben angegeben.

Muss ich die Techniker*innen in meine Wohnung bzw. mein Haus hereinlassen?

Ja, als Mieter*in und Eigentümer*in sind Sie gesetzlich verpflichtet, die von der Stadtwerken Lage GmbH beauftragten Firmen, also den Techniker*innen, Zutritt zum Grundstück und Ihrer Wohnung / Ihrem Haus zu gewähren.

Muss in der Umstellungsphase der Zähler abgelesen werden?

Ja, zeitnah zum vereinbarten Umstelltermin wird der Zählerstand Ihres Erdgaszählers abgelesen. Damit ist eine genaue Abrechnung in der Übergangsphase gewährleistet.

Muss meine Heizung während der Anpassung abgeschaltet werden?

Grundsätzlich muss das Gerät für den Zeitraum der Anpassung außer Betrieb genommen werden. Nach der Anpassung wird das Gerät sofort wieder in Betrieb gesetzt. Der ordnungsgemäße Betrieb wird durch eine im Anschluss durchzuführende Abgasmessung dokumentiert. Die Dauer der Abschaltung hängt vom Gerätetyp ab und sollte nur im Einzelfall 60 Minuten überschreiten.

Was bedeutet die Kennzeichnung bzw. der Aufkleber auf meinem Gasgerät?

Es handelt sich hierbei um Kennzeichnungen, die von der Erhebungs- und Anpassungsfirma angebracht werden. Sie geben Aufschluss über die am Gerät vorgenommenen Messungen oder Einstellungen. Damit sind andere Personen, die später an Ihrem Gasgerät arbeiten oder messen, z.B. der/ die Schornsteinfeger*in, Ihr/e Installateur*in oder die Anpassungsfirma, sofort über den Einstellungszustand Ihres Gerätes informiert. Die Kennzeichnung ist vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) vorgegeben.

Was tue ich, wenn nach der Umstellung eine Störung auftritt?

Sollte im Nachgang der Umstellung eine Störung an Ihrer Anlage auftreten, rufen Sie bitte unsere kostenfreie Service-Nummer 0 800 000 9069 an, bevor Sie die Behebung durch ein anderes Unternehmen beauftragen. Die Nachbesserung durch den beauftragten Dienstleister von der Stadtwerke Lage GmbH ist für Sie kostenfrei.

Ich bin nicht Gaskund*in der Stadtwerke Lage GmbH: Müssen meine Geräte trotzdem erfasst und ggf. umgestellt werden?

Wenn Sie an das Gasnetz von der Stadtwerke Lage GmbH angeschlossen sind, ist eine Umstellung auf jeden Fall notwendig. Das gesamte Gasnetz von der Stadtwerke Lage GmbH und alle angeschlossenen Geräte müssen erfasst und ggf. umgestellt werden. Es spielt hierbei keine Rolle, wer Ihr Gasversorger ist.

Kosten

Wer bezahlt die Erdgasumstellung?

Die Kosten der Marktraumumstellung (Marktraumumstellungs-Umlage) werden auf alle Gaskund*innen deutschlandweit umgelegt.

Nur in dem seltenen Fall, dass Ihr Gerät nicht angepasst werden kann, fallen für Sie die Kosten eines Neugerätes an. Die Wahrscheinlichkeit liegt bei rund 2 % aller umzustellenden Geräte. Auch wenn Ihr Gerät bemängelt wird, kommen mögliche Reparaturkosten Ihres/ Ihrer Installateur*in direkt auf Sie zu. Denn die volle und einwandfreie Funktionalität Ihres Gasgerätes liegt in Ihrer Verantwortung und ist zwingende Voraussetzung für eine Umstellung auf H-Gas.

Wird Gas für mich teurer?

Das Gas wird aufgrund der Umstellung grundsätzlich nicht teurer oder günstiger (siehe auch die Frage „Wer bezahlt die Erdgasumstellung?“). Ihr Zähler misst den Gasverbrauch in Kubikmeter (m3). Da H-Gas einen höheren Brennwert als L-Gas hat, wird sich der Verbrauch in Kubikmeter nach der erfolgten Umstellung verringern. Das bedeutet aber nicht, dass das Gas günstiger wird: Abrechnungsrelevant ist die verbrauchte Kilowattstunde (kWh). Dies errechnet sich aus den gezählten Kubikmetern multipliziert mit dem höheren Brennwert. Die Menge der berechneten Kilowattstunden bleibt also gleich.

Wer zahlt für eine Mängelbehebung?

Eigentümer*innen des Erdgasgerätes sind für den einwandfreien Betrieb der Anlage verantwortlich, daher geht die Mängelbehebung zu Lasten der Eigentümer*innen. Sollten Sie nicht Eigentümer*in des Erdgasgerätes sein, reichen Sie die Mängelkarte bitte umgehend an sie (z.B. Vermieter*in oder Hausverwaltung) weiter. Laut Energiewirtschaftsgesetz ist die Stadtwerke Lage GmbH aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht befugt, die Mängelbehebung selbst durchzuführen.

Gibt es eine Förderung, wenn mein Gerät nicht mehr anpassbar ist?

Wenn Sie Eigentümer*in einer oder mehrerer Gasgeräte sind und diese im Rahmen der Erdgasumstellung austauschen, haben Sie die Möglichkeit, eine Kostenerstattung von 100 € zu beantragen. Die Kostenerstattung ist seit dem 01. Januar 2017 im §19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt und an Bedingungen geknüpft.

Darüber hinaus können Sie gegebenenfalls durch die am 30. Juni 2017 veröffentlichte Gasgerätekostenerstattungsverordnung (GasGKErstV) einen zusätzlichen Anspruch auf Kostenerstattung (rückwirkend zum 01. Januar 2017) beim Gerätetausch geltend machen. Dieser Anspruch gilt neben bestimmten Bedingungen ausschließlich für Heizgeräte, die als nicht mehr anpassbar deklariert wurden. Dies wird Ihnen, sofern Sie betroffen sind, von uns nach der Geräteerhebung separat schriftlich mitgeteilt.

Geräte

Welche Geräte in meinem Haus sind betroffen?

Alle Geräte, die an die öffentliche Gasversorgung angeschlossen sind, sind betroffen. In den meisten Haushalten handelt es sich hierbei um Gasthermen/ Kessel und Gasherde. Die Identifikation aller vorhandenen Gasgeräte übernimmt das mit der Erhebung beauftragte Fachunternehmen. Die Beurteilung der notwendigen Anpassungsmaßnahmen wird ebenfalls durch die von uns beauftragten Fachfirmen vorgenommen.

Kann ich zwischen der Erhebung und Anpassung ein neues Gerät kaufen?

Ja, das ist möglich. Da diese immer von einem Fachbetrieb angeschlossen werden müssen, erkennt der/ die Monteur*in durch einen Aufkleber sofort, ob das Altgerät schon erfasst wurde. Sie müssen dann dem Team Erdgasumstellung die Daten des neuen Geräts übermitteln. Nutzen hierzu unsere E-Mail-Adresse stadtwerke-lage-umstellung@regiocom.com oder die Postanschrift Stadtwerke Lage GmbH (EGU), Postfach 900131, 39133 Magdeburg.

Woran erkenne ich bei einem Wohnungswechsel oder einem Hauskauf, ob die Geräteanpassung bereits durchgeführt wurde?

Die Arbeiten wurden dokumentiert und die Protokolle/ Aufkleber sichtbar am Gasgerät angebracht. Somit wissen der/ die vorherige Betreiber*in der Gasgeräte, der/ die Vertragsinstallateur*in und auch der/ die Bezirksschornsteinfeger*in über den Status des jeweiligen Gerätes Bescheid.

Muss mein Gastank im Garten auch angepasst werden?

Wenn Sie im Garten einen Gastank haben, ist Ihr Haus nicht an das örtliche Erdgasnetz angeschlossen. Sie nutzen mit hoher Wahrscheinlichkeit Flüssiggas (LNG) und sind deshalb von der Erdgasumstellung nicht betroffen.