Netznutzung
Grundlagen der Netznutzung
Grundlagen für Erdgastransporte und die Erdgasverteilung sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 7. Juli 2005, die Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNZV) vom 25. Juli 2005 und die Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNEV) vom 25. Juli 2005.
Die Stadtwerke Lage GmbH ist als Netzbetreiber unter der Nummer 700 365 beim DVGW registriert und stellt allen Wettbewerbern, unter der Voraussetzung vorhandener freier Netzkapazitäten, ihre Gasnetze zur Verteilung von Erdgas, sofern dies nicht aus betriebsbedingten oder anderen Gründen für die Stadtwerke Lage GmbH unzumutbar oder unmöglich ist, diskriminierungsfrei zur Verfügung.
Bei der Errichtung neuer physischer Einspeisestellen in die Erdgasverteilnetze der Stadtwerke Lage GmbH sind die Richtlinien Stadtwerke Lage GmbH für den Bau und Betrieb dieser Anlagen einzuhalten und alle anfallenden Kosten vom Veranlasser zu tragen.
Allgemeine Bedingungen
Die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und die Nutzung unseres Erdgasnetzes ergeben sich aus:
- Niederdruckanschlussverordnung (159 KB) Verordnung über allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck
- Kooperationsvereinbarung (1 MB) zum 01.01.2025 gültigen Fassung
Preisblätter Netzentgelte
Veröffentlichung einer Indikation für die Anpassung der Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 EnWG
Die Stadtwerke Lage GmbH hat auf Basis derzeitiger Erkenntnisse die Erlösobergrenze für 2026 ermittelt und darauf aufbauend die voraussichtlichen Netzentgelte für das Jahr 2026 kalkuliert.
Die Stadtwerke Lage GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die Netzentgelte noch nicht verbindlich sind und dass bis zum Jahresende noch Anpassungen sowohl in Form einer Erhöhung als auch einer Senkung der ab dem 01.01.2026 gültigen Netzentgelte vorgenommen werden können.
Aktuelles Jahr
Archiv Netzentgelte
Archiv
- Preisblatt 2010 Netznutzung Erdgas (82 KB)
- Preisblatt 2011 Netznutzung Erdgas (158 KB)
- Preisblatt 2012 Netznutzung Erdgas (157 KB)
- Preisblatt 2013 Netznutzung Erdgas (164 KB)
- Preisblatt 2014 Netznutzung Erdgas (65 KB)
- Preisblatt 2015 Netznutzung Erdgas (82 KB)
- Preisblatt 2016 Netznutzung Erdgas (394 KB)
- Preisblatt 2017 Netznutzung Erdgas (397 KB)
- Preisblatt 2018 Netznutzung Erdgas (440 KB)
- Preisblatt 2019 Netznutzung Erdgas (496 KB)
- Preisblatt bis 30.06.2020 Netznutzung Erdgas (467 KB)
- Preisblatt ab 01.07.2020 Netznutzung Erdgas (472 KB)
- Preisblatt 2021 Netznutzung Erdgas (570 KB)
- Preisblatt 2022 Netznutzung Erdgas (218 KB)
- Preisblatt 2023 Netznutzung Erdgas (559 KB)
- Preisblatt 2024 Netznutzung Erdgas (304 KB)
Ausspeisevertrag
Dieser Vertrag vermittelt dem Netznutzer den Zugang zum gesamten örtlichen Verteilernetz der Stadtwerke Lage GmbH und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner betreffend den Zugang zum Zwecke des Gastransportes.
Die Belieferung der Ausspeisepunkte des Netznutzers mit Gas ist nicht Gegenstand des Vertrages und ist in gesonderten Verträgen zwischen Lieferant und Netznutzer zu regeln.
Standardlastprofile
Zur Anwendung kommen gemäß Anlage 3 des Ausspeisevertrags dabei die repräsentativen Standardlastprofile nach dem Gutachten der TU München. Das Verfahren ist in dem „BDEW/VKU/GEODE Leitfaden zur Abwicklung von Standardlastprofilen Gas“ vom 30. Juni 2011 festgelegt.
Verfahrenstechnische Parameter
Im Rahmen der Veröffentlichungspflichten zum Standardlastprofilverfahren veröffentlichen die Stadtwerke Lage im Folgenden die Excel-Datei<s>en</s> mit den verfahrenstechnischen Parametern.
Dienstleistungen und Bilanzausgleich
Dienstleistungen:
Folgende Systemdienstleistungen werden von den Stadtwerken Lage erbracht:
- die Messung, Abrechnung und Rechnungsstellung der aus dem Netz der Stadtwerke Lage ausgespeisten Gasmengen
- die Rechnungsprüfung für die in das Netz der Stadtwerke Lage eingespeisten Gasmengen
- die Odorierung
Andere Systemdienstleistungen und Hilfsdienste können derzeit und mindestens bis zur verbindlichen Festlegung der einheitlichen Regeln und standardisierten Verfahren gemäß § 23 GasNZV, nicht angeboten werden.
Bilanzausgleich:
Ausgleichsmaßnahmen für Lastschwankungen aufgrund von Ungleichgewichten bei der Ein- und Ausspeisung (Bilanzausgleich) können von den Stadtwerken Lage nicht angeboten werden. Diese zusätzliche Dienstleistung buchen Sie bitte bei einem Netzbetreiber in der vorgeschalteten Transportkette.
Lieferantenrahmenvertrag und Sperrvereinbarung
Der Lieferantenrahmenvertrag zwischen dem Transportkunden und der Stadtwerke Lage GmbH als Betreiber des örtlichen Verteilernetzes regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner bei der Abwicklung von Gastransporten. Er basiert auf der jeweils gültigen Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen.
Dokumente Lieferantenrahmenvertrag
- Lieferantenrahmenvertrag Erdgas (286 KB)
- Anlage 1 - Preisblatt (49 KB)
- Anlage 2 - Kontaktdatenblatt (26 KB) Muster_Kontaktdaten_Ansprechpartner
- Anlage 3 - EDI (105 KB)
- Anlage 4 - Ergänzende Geschäftsbedingungen (99 KB)
- Anlage 5 - Standardlastprofilverfahren (26 KB)
- Anlage 6 - §18 NDAV (26 KB)
- Anlage 7 - Begriffsbestimmungen (90 KB)
Ansprechpartner und Preise
für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung.
Kooperationsvereinbarung
Die Kooperationsvereinbarung in der zum 01.10.2025 gültigen Fassung können Sie sich unter dem folgenden Link herunterladen.
Ergänzungsvereinbarung
zum Lieferantenrahmenvertrag Gas – Bilanzkreiswechsel ohne Stammdatenänderungsmeldungen
Mit dieser Vereinbarung werden für den Geschäftsprozess Stammdatenänderung (Beschluss BK7-06-067 vom 20.08.2007, Ziffer 3) die Verwendung eines anderen Datenformates /Nachrichtentyps, sowie die Anpassung einzelner Prozessschritte aus der Anlage zur Festlegung BK7-06-067, Geli Gas, in der geänderten Fassung vom 28.10.2011 vereinbart. Die Möglichkeit zum Abschluss dieser Vereinbarung besteht für alle relevanten Netznutzer – in diesem Fall alle Gaslieferanten – im Netz der Stadtwerke Lage GmbH. Ein ausformuliertes Angebot wird auf Nachfrage (netznutzung-gas@stadtwerke-lage.de) vorgelegt.
Erlaubnisschein
gemäß Energiesteuergesetz.
Die Stadtwerke Lage GmbH ist beim Hauptzollamt Bielefeld als Lieferer gemäß § 38 Abs. 3 Energiesteuergesetz angemeldet. Der dem jeweiligen Lieferanten vorzulegende Erlaubnisschein steht unter dem anliegenden pdf-Dokument zum Herunterladen zur Verfügung.
Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität
Die Stadtwerke Lage GmbH ist nach Maßgabe des anliegenden Dokuments als Wiederverkäufer von Erdgas im Sinne von § 3g Abs. 1 UStG registriert. Der aktuelle Nachweis des Finanzamts Detmold sowie die Bescheinigungen vergangener Zeiträume stehen in dem folgenden pfd-Dokument zum Herunterladen zur Verfügung.
Ansprechpartner
Einen Ansprechpartner zu allen Fragen der Netznutzung Erdgas finden Sie bei unseren Fachleuten zum Netzzugangsmanagement. Bitte wenden Sie sich an die Mailadresse: netznutzung-gas@stadtwerke-lage.de
Anwenderhandbuch
UTILMD Sperrprozess
Das Anwendungshandbuch beschreibt die Verwendung der UTILMD 4.2a für den Sperrprozess im 2-Systememodell der Stadtwerke Lage. Da bisher noch kein einheitliches Format für die Übertragung von Sperraufträgen festgelegt wurde, findet der Geschäftsprozess Sperren/ Entsperren außerhalb der GPKE-Prozesse im UTILMD-Format Anwendung.