Netznutzung

Grundlagen der Netznutzung

Grundlagen für Erdgastransporte und die Erdgasverteilung sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 7. Juli 2005, die Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNZV) vom 25. Juli 2005 und die Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNEV) vom 25. Juli 2005.

Die Stadtwerke Lage GmbH ist als Netzbetreiber unter der Nummer 700 365 beim DVGW registriert und stellt allen Wettbewerbern, unter der Voraussetzung vorhandener freier Netzkapazitäten, ihre Gasnetze zur Verteilung von Erdgas, sofern dies nicht aus betriebsbedingten oder anderen Gründen für die Stadtwerke Lage GmbH unzumutbar oder unmöglich ist, diskriminierungsfrei zur Verfügung.

Bei der Errichtung neuer physischer Einspeisestellen in die Erdgasverteilnetze der Stadtwerke Lage GmbH sind die Richtlinien Stadtwerke Lage GmbH für den Bau und Betrieb dieser Anlagen einzuhalten und alle anfallenden Kosten vom Veranlasser zu tragen.


Allgemeine Bedingungen

Die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und die Nutzung unseres Erdgasnetzes ergeben sich aus:


Preisblätter Netzentgelte

Veröffentlichung einer Indikation für die Anpassung der Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 EnWG

Die Stadtwerke Lage GmbH hat auf Basis derzeitiger Erkenntnisse die Erlösobergrenze für 2026 ermittelt und darauf aufbauend die voraussichtlichen Netzentgelte für das Jahr 2026 kalkuliert.

Die Stadtwerke Lage GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die Netzentgelte noch nicht verbindlich sind und dass bis zum Jahresende noch Anpassungen sowohl in Form einer Erhöhung als auch einer Senkung der ab dem 01.01.2026 gültigen Netzentgelte vorgenommen werden können.


Ausspeisevertrag

Dieser Vertrag vermittelt dem Netznutzer den Zugang zum gesamten örtlichen Verteilernetz der Stadtwerke Lage GmbH und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner betreffend den Zugang zum Zwecke des Gastransportes.

Die Belieferung der Ausspeisepunkte des Netznutzers mit Gas ist nicht Gegenstand des Vertrages und ist in gesonderten Verträgen zwischen Lieferant und Netznutzer zu regeln.

Standardlastprofile

Zur Anwendung kommen gemäß Anlage 3 des Ausspeisevertrags dabei die repräsentativen Standardlastprofile nach dem Gutachten der TU München. Das Verfahren ist in dem „BDEW/VKU/GEODE Leitfaden zur Abwicklung von Standardlastprofilen Gas“ vom 30. Juni 2011 festgelegt.

Verfahrenstechnische Parameter

Im Rahmen der Veröffentlichungspflichten zum Standardlastprofilverfahren veröffentlichen die Stadtwerke Lage im Folgenden die Excel-Datei<s>en</s> mit den verfahrenstechnischen Parametern.


Dienstleistungen und Bilanzausgleich

Dienstleistungen: 

Folgende Systemdienstleistungen werden von den Stadtwerken Lage erbracht:

  • die Messung, Abrechnung und Rechnungsstellung der aus dem Netz der Stadtwerke Lage ausgespeisten Gasmengen
  • die Rechnungsprüfung für die in das Netz der Stadtwerke Lage eingespeisten Gasmengen
  • die Odorierung

Andere Systemdienstleistungen und Hilfsdienste können derzeit und mindestens bis zur verbindlichen Festlegung der einheitlichen Regeln und standardisierten Verfahren gemäß § 23 GasNZV, nicht angeboten werden.

Bilanzausgleich:

Ausgleichsmaßnahmen für Lastschwankungen aufgrund von Ungleichgewichten bei der Ein- und Ausspeisung (Bilanzausgleich) können von den Stadtwerken Lage nicht angeboten werden. Diese zusätzliche Dienstleistung buchen Sie bitte bei einem Netzbetreiber in der vorgeschalteten Transportkette.


Lieferantenrahmenvertrag und Sperrvereinbarung

Der Lieferantenrahmenvertrag zwischen dem Transportkunden und der Stadtwerke Lage GmbH als Betreiber des örtlichen Verteilernetzes regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner bei der Abwicklung von Gastransporten. Er basiert auf der  jeweils gültigen Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen.

Dokumente Lieferantenrahmenvertrag
Ansprechpartner und Preise

für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung.

Kooperationsvereinbarung

Die Kooperationsvereinbarung in der zum 01.10.2025 gültigen Fassung können Sie sich unter dem folgenden Link herunterladen.

Ergänzungsvereinbarung

zum Lieferantenrahmenvertrag Gas – Bilanzkreiswechsel ohne Stammdatenänderungsmeldungen

Mit dieser Vereinbarung werden für den Geschäftsprozess Stammdatenänderung (Beschluss BK7-06-067 vom 20.08.2007, Ziffer 3) die Verwendung eines anderen Datenformates /Nachrichtentyps, sowie die Anpassung einzelner Prozessschritte aus der Anlage zur Festlegung BK7-06-067, Geli Gas, in der geänderten Fassung vom 28.10.2011 vereinbart. Die Möglichkeit zum Abschluss dieser Vereinbarung besteht für alle relevanten Netznutzer – in diesem Fall alle Gaslieferanten – im Netz der Stadtwerke Lage GmbH. Ein ausformuliertes Angebot wird auf Nachfrage (netznutzung-gas@stadtwerke-lage.de) vorgelegt.

Erlaubnisschein

gemäß Energiesteuergesetz.

Die Stadtwerke Lage GmbH ist beim Hauptzollamt Bielefeld als Lieferer gemäß § 38 Abs. 3 Energiesteuergesetz angemeldet. Der dem jeweiligen Lieferanten vorzulegende Erlaubnisschein steht unter dem anliegenden pdf-Dokument zum Herunterladen zur Verfügung.

Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität

Die Stadtwerke Lage GmbH ist nach Maßgabe des anliegenden Dokuments als Wiederverkäufer von Erdgas im Sinne von § 3g Abs. 1 UStG registriert. Der aktuelle Nachweis des Finanzamts Detmold sowie die Bescheinigungen vergangener Zeiträume stehen in dem folgenden pfd-Dokument zum Herunterladen zur Verfügung.

Ansprechpartner

Einen Ansprechpartner zu allen Fragen der Netznutzung Erdgas finden Sie bei unseren Fachleuten zum Netzzugangsmanagement. Bitte wenden Sie sich an die Mailadresse: netznutzung-gas@stadtwerke-lage.de

Anwenderhandbuch

UTILMD Sperrprozess

Das Anwendungshandbuch beschreibt die Verwendung der UTILMD 4.2a für den Sperrprozess im 2-Systememodell der Stadtwerke Lage. Da bisher noch kein einheitliches Format für die Übertragung von Sperraufträgen festgelegt wurde, findet der Geschäftsprozess Sperren/ Entsperren außerhalb der GPKE-Prozesse im UTILMD-Format Anwendung.