Der Lieferant kann über die zuvor genannte E-Mail-Adresse rechtserhebliche Erklärungen zur Begründung, Durchführung, Änderung oder Beendigung dieses Lieferverhältnisses (z. B. Mitteilungen über den Vertrags- oder Lieferbeginn etc.) sowie Rechnungen zusenden.
Vertrag bereits gekündigt *
Maßgeblich ist die Auftragsbestätigung des Lieferanten.