Messung von Erdgas

Der Messstellenbetrieb sowie die Messung der gelieferten Energie sind Aufgabe des Netzbetreibers, soweit diese Leistungen nicht auf Wunsch des Anschlussnutzers durch einen Dritten durchgeführt werden.

Gesetzliche Grundlagen für die messtechnische Erfassung von Erdgas sind u.a. das Energiewirtschaftsgesetz sowie das Gesetz zur Öffnung des Messwesens für Strom und Gas. Letzteres trat im Zuge der Vorlage von Eckpunkten für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung am 9. September 2008 in Kraft.

Die darauf aufbauende Messzugangsverordnung trat am 23. Oktober 2008 in Kraft.

Kurzinformation für künftige Messstellenbetreiber

Diese Kurzinformation wurde für Unternehmen erstellt, die zukünftig als Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister im Netzgebiet der Stadtwerke Lage GmbH tätig werden wollen. Sie enthält in knapper Form Verweise auf gesetzliche und behördliche Vorgaben, die im Wesentlichen von der Bundesnetzagentur zugrunde gelegt werden.

Die im Netzgebiet der Stadtwerke Lage GmbH relevanten technischen Mindestanforderungen sowie die auf den Vorgaben der Bundesnetzagentur basierenden Musterverträge finden Sie unter „Technische Anforderungen“.