Rechtliche Grundlagen

Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) vom 25. Juli 2005 regelt die Bedingungen, zu denen die Betreiber von Gasversorgungsnetzen den Netzzugangsberechtigten gemäß § 20 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes Zugang zu ihren Leitungsnetzen gewähren. Die Änderung der GasNZV durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 693) definiert die Sonderregelungen für die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz.

Die GasNZV verpflichtet Netzbetreiber zur vorrangigen Netzanschlusspflicht von Biogasanlagen und zur Gewährung eines vorrangigen Netzzugangs für Transportkunden von Biogas.

Die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) vom 25. Juli 2005 regelt u.a. die Festlegung der Methode zur Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu den Gasverteilernetzen. Die Änderung der GasNEV durch Artikel 2 der Verordnung vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 693) regelt die Zahlung und die Höhe eines pauschalen Entgeltes an Transportkunden von Biogas durch den Netzbetreiber.

Kundenportal

Beim Thema Biogas-Einspeisung arbeiten wir mit den Experten von Westfalen Weser Netz zusammen. Gemeinsam bieten wir Ihnen ein Kundenportal. Dort können Sie weitere Informationen rund um das Thema Einspeisung selbsterzeugter Energie finden. Außerdem können Sie dort auch eine Voranfrage zum Anschluss von Erzeugungsanlagen stellen oder eine Erzeugungsanlage anmelden.

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