Bestimmung des Grundversorgers im Netzgebiet der Stadtwerke Lage

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Gemäß den Vorgaben in § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes wurde der Grundversorger zum 01. Juli 2021 erneut ermittelt und der zuständigen Behörde mitgeteilt. Die Stadtwerke Lage versorgen die Mehrheit der Haushaltskunden im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung und sind damit der Grundversorger für die Kalenderjahre 2022-2024. Im Ortsteil Hörste ist die E.ON Energie Deutschland GmbH Grundversorger.