
Aufgrund der aktuellen Energiepreissituation ist es für uns derzeit leider nicht möglich, Erdgas außerhalb des Stadtgebiets Lage anzubieten.
Für Kunden innerhalb des Stadtgebiets von Lage gilt: Sie können nur zu uns wechseln, wenn Sie im Fall einer Preisanpassung durch Ihren bisherigen Anbieter vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und zwingend selber bei Ihrem Lieferanten kündigen – eine Kündigung durch uns bei Ihrem bisherigen Anbieter ist nicht möglich.
Wenn Sie gekündigt und die Bestätigung erhalten haben, können Sie sich bei uns unter 05232 / 9536 3223 melden.
Wir hoffen, dass wir in nächster Zeit mehr Klarheit haben und Ihnen Erdgasangebote auch außerhalb des Stadtgebiets von Lage anbieten können. Über unsere Homepage informieren wir aktuell über die neuesten Entwicklungen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Ihre Stadtwerke Lage GmbH
Geschäftsgrundlagen für die Versorgung mit Erdgasfür die Stadt Lage und ihre Ortsteile (ausgenommen Lage-Hörste)
Nach § 36 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) führen die Stadtwerke Lage im Stadtgebiet von Lage die Grundversorgung von Haushaltskunden durch. Weitere Informationen zu den Veröffentlichungspflichten nach dem EnWG finden Sie hier:
Geschäftsgrundlagen für die Versorgung mit Erdgasfür Lage-Hörste und alle anderen versorgten Gebiete
Für Lage-Hörste und alle anderen versorgten Gebiete gelten andere Vertragsbedingungen, weil hier zurzeit ein anderes Unternehmen der Grundversorger ist.