Geschäftsgrundlagen für die Versorgung mit Erdgasfür die Stadt Lage und ihre Ortsteile (ausgenommen Lage-Hörste)

Nach § 36 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) führen die Stadtwerke Lage im Stadtgebiet von Lage die Grundversorgung von Haushaltskunden durch. Weitere Informationen zu den Veröffentlichungspflichten nach dem EnWG finden Sie hier:

Geschäftsgrundlagen für die Versorgung mit Erdgasfür Lage-Hörste und alle anderen versorgten Gebiete

Für Lage-Hörste und alle anderen versorgten Gebiete gelten andere Vertragsbedingungen, weil hier zurzeit ein anderes Unternehmen der Grundversorger ist.