Netzentgelte ab 01.01.2023

Ab dem 01.10.2007 erfolgt der Zugang zu Gasversorgungsnetzen ausschließlich über die so genannte „Zweivertragsvariante“. Der Transportkunde benötigt einen Einspeisevertrag, welcher den Zugang zu dem jeweiligen virtuellen Handelspunkt des Marktgebietes ermöglicht, sowie einen Ausspeisevertrag, der die Erreichbarkeit des Ausspeisepunktes vom virtuellen Handelspunkt gewährleistet. Im Zweivertragsmodell zahlen Transportkunden lediglich ein Einspeise- sowie ein Ausspeiseentgelt. Das Einspeiseentgelt umfasst den Transport vom Importpunkt bis zum virtuellen Handelspunkt, das Ausspeiseentgelt den gesamten Transport vom virtuellen Handelspunkt bis zum Ausspeisepunkt.

Preisblätter

Aktuelles Jahr

 Preisblatt ab 01.01.2023 Netznutzung Erdgas.pdf