Aktuelles zu Gasmangellage und Notfallplan Gas

Der Notfallplan Gas besteht aus drei Stufen: Frühwarnstufe, Alarmstufe, Notfallstufe. Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 23. Juni nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die zweite von drei Stufen des Notfallplans Gas ausgerufen, die sogenannte Alarmstufe.

Wir beobachten die aktuelle Situation täglich sehr genau und werden Sie bei Veränderungen schnellstmöglich informieren und reagieren.

Die Gasversorgung im Netz der Stadtwerke Lage GmbH ist zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin stabil und Ihre Versorgungssicherheit gewährleistet.

Fragen und Antworten zur Alarmstufe des Notfallplans Gas

Es handelt sich um einen Notfallplan, der die Gasversorgung sichern soll. Es gibt drei Stufen. Die erste „Frühwarnstufe“ bedeutet, dass ein Krisenteam aus Expert:innen von Behörden und von Energieunternehmen regelmäßig die Bundesregierung über die aktuelle Lage informiert. Der Staat greift noch nicht in den Gasmarkt ein. Vielmehr liegt es zunächst an den Akteur:innen in der Branche, die Versorgung zu stabilisieren. Bei einer weiteren Verschlechterung der Lage wird die „Alarmstufe“ ausgelöst. Auch hier sind die Unternehmen gefragt. Unter anderem mit der „Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite“ oder mittels der „Optimierung von Lastflüssen“, so das Ministerium. Sollte sich die Versorgung weiter verschlechtern, kann die Bundesregierung die „Notfallstufe“ ausrufen: Dann greift der Staat in den Markt ein.

Die Alarmstufe wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz per Pressemitteilung bekannt gegeben. Sie tritt ein, wenn laut Notfallplan Gas „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“ Diese Meldung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 23. Juni 2022 veröffentlicht.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 23. Juni 2022 die zweite Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte Alarmstufe, ausgerufen. Aktuell ist die Versorgungssicherheit gewährleistet, aber die Lage ist angespannt.

Grund für die Ausrufung der Alarmstufe ist die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preisniveau am Gasmarkt. Zwar sind die Gasspeicher mit 58 Prozent stärker gefüllt als im Vorjahr. Doch sollten die russischen Gaslieferungen über die Nord Stream 1-Leitung weiterhin auf dem niedrigen Niveau von 40 Prozent verharren, ist ein Speicherstand von 90 Prozent bis Dezember kaum mehr ohne zusätzliche Maßnahmen erreichbar. Dies zeigen Berechnungen der Bundesnetzagentur. Damit liegt aktuell eine Störung der Gasversorgung vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Die Ausrufung der Alarmstufe ist daher notwendig.

Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist weiter gewährleistet. Aber die Lage muss sehr genau beobachtet werden. Mit der jetzt ausgerufenen Alarmstufe wird die Beobachtung intensiviert und das Signal verstärkt, dass der Verbrauch aus Vorsorgegründen reduziert werden soll. Für Verbraucher:innen ändert sich allein mit der Ausrufung der Alarmstufe durch das Bundeswirtschaftsministerium erst einmal nichts. Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteur:innen – also insbesondere die Gasnetzbetreiber und die Gashändler – noch in Eigenregie um die Aufrechterhaltung einer stabilen Gasversorgung. Auch hier können die in Stufe zwei des Notfallplans Gas genannten Maßnahmen von den Marktakteur:innen ergriffen werden. Dazu gehören wiederum beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.

Es ist ein interner Krisenstab vorbereitet worden, der im Falle der nächsten Notfallstufe sofort aktiviert wird. Als Netzbetreiber obliegt der Stadtwerke Lage GmbH nach Vorgabe des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Systemverantwortung für das eigene Netz. Diese Systemverantwortung umfasst die Berechtigung, aber auch die Verpflichtung, auf eine Gefährdung oder Störung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Gasversorgungssystems durch die Ergreifung von Maßnahmen gegenüber den Letztverbraucher:innen zu reagieren. Im Sinne seiner aktiven Systemsicherheitsverantwortung steht die Stadtwerke Lage GmbH –unabhängig von der aktuellen Lage – zudem mit verbundenen Netzbetreibern, Energieversorgern und Behörden im Austausch und führt entsprechende Situationsbewertungen fortlaufend durch.

Wenn ein Gasengpass vorliegt, greifen bestimmte Mechanismen, wie beispielsweise die bedingte Belieferung von Industrie- und Gewerbekunden, sodass die Gasversorgung für die Kund*innen –vor allem private Haushalte und soziale Einrichtungen – möglichst aufrechterhalten werden kann. Mit den möglicherweise von den Maßnahmen betroffenen Industrie- und größeren Gewerbekunden steht die Stadtwerke Lage GmbH im regelmäßigen Austausch. Eine Zuordnung in schützenswerte und nicht schützenswerte Kund:innen ist erfolgt. Alle privaten Haushaltskund:innen sind nach heutiger Definition als schützenswerte Kund:innen zu betrachten.

In der Notfallstufe übernimmt die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde die Verteilung von Gas. Dabei gilt eine Prioritätenliste. Auf dieser sind Haushaltskund:innen, kleine und mittlere Unternehmen, grundlegende soziale Dienste (Krankenhäuser, Feuerwehr etc.) und auch Fernwärmeanlagen, falls sie Wärme an Haushaltskund:innen liefern, verzeichnet. Diese „Kundengruppen“ werden dann vorrangig beliefert.

„Für den Sommer könnten wir dank der bereits ergriffenen Vorsorgemaßnahmen auf russisches Gas verzichten“, so das Bundeswirtschaftsministerium. Um im kommenden Winter die Versorgung weiter zu gewährleisten, müssten weitere Maßnahmen ergriffen werden. Es gilt: „Je mehr im Frühjahr und Sommer verbraucht wird, desto schwieriger wird die Lage im Winter.“ Daher seien alle Gasverbraucher:innen angehalten, so viel Energie wie möglich einzusparen. Die Sparpotenziale sind immens – dabei geht es nicht nur darum, die Zimmertemperatur etwas zu senken. Dies gilt für die Bürger:innen ebenso wie für die Industrie als größten Erdgasverbraucher. Expert:innen gehen davon aus, dass in vielen Industriebetrieben bis zu 30 Prozent des Wärmebedarfs eingespart werden kann. Es braucht jetzt eine gemeinsame Kraftanstrengung.

Dazu gehören kleine Dinge im Alltag wie das Senken der Raumtemperatur oder die Dauer des Duschens. Um noch mehr und vor allem nachhaltig Energie zu sparen, können Hausbesitzer:innen durch eine energetische Gebäudesanierung die Energieeffizienz des Gebäudes erhöhen.

Insbesondere im kommenden Winter sollte Haushalte auch noch stärker auf ihr Heizverhalten achten. Als Faustformel gilt: Durch einen Grad weniger Raumtemperatur lässt sich der Gasverbrauch um sechs Prozent reduzieren.

Zu weiteren Sparmaßnahmen sollten sich Privatkund:innen an ihren jeweiligen Lieferanten oder an die einschlägigen Institutionen wie Verbraucherzentralen wenden.

Die Energiewirtschaft geht davon aus, dass die Versorgung auch im nächsten Winter grundsätzlich gesichert ist. In Europa gibt es Sicherungsmechanismen, die in Engpasssituationen greifen. In jedem Fall sind Haushaltskund:innen und soziale Einrichtungen gesetzlich geschützt und vorrangig zu versorgen. Unternehmen können im Notfall von der Versorgung abgeschnitten werden. Europa und Deutschland werden schon jetzt aus verschiedenen Quellen mit Erdgas beliefert. Außerdem bestehen Erdgasspeicher in Deutschland und ein europäisches Gas-Verbundnetz, das den innereuropäischen Austausch ermöglicht.

Aktuell kommt auch verstärkt Flüssigerdgas via Großtanker aus den USA nach Europa und die USA haben eine Erhöhung der langfristigen Lieferungen zugesagt. Die derzeit größten LNG-Anbieter sind Katar, Australien und auch die USA. Insbesondere dort sind viele Produzenten in der Lage, ihre Angebotsmenge kurzfristig auszuweiten, um auf eine erhöhte Nachfrage zu reagieren.

Mittelfristig werden der massive Ausbau von erneuerbaren Energien, eine diversere Lieferstruktur für alle Energieimporte und der Hochlauf von Wasserstoff entscheidend für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit in Deutschland sein. Dabei müssen wir unabhängig von fossilen Energieträgern werden. Insbesondere für die erneuerbaren Energien muss nun endlich klar sein, dass beispielsweise Hemmnisse bei der Genehmigung und Realisierung der Projekte der Vergangenheit angehören müssen.

Weitere Informationen

Bundesnetzagentur (BNetzA)

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlicht täglich (Mo.-Fr.) Informationen zur aktuellen Lage der Gasversorgung in Deutschland.

Aktuelle Informationen der Bundesnetzagentur

Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE)

Die Gasversorgung für den anstehenden Winter rückt immer weiter in den Fokus. Viele Haushalte möchten im Winter statt mit Gas nun mit Strom heizen. Doch droht durch Direktheizungen eine Überlastung des Stromnetzes? Alle Fragen und Antworten sowie Tipps für das Heizen im Winter finden Sie auf der Website des VDE.

Informationen zur Überlastung des Stromnetzes

                 Tipps für das Heizen im Winter