Grundlagen für Erdgastransporte und die Erdgasverteilung sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 7. Juli 2005, die Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNZV) vom 25. Juli 2005 und die Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNEV) vom 25. Juli 2005.

Die Stadtwerke Lage GmbH ist als Netzbetreiber unter der Nummer 700 365 beim DVGW registriert und stellt allen Wettbewerbern, unter der Voraussetzung vorhandener freier Netzkapazitäten, ihre Gasnetze zur Verteilung von Erdgas, sofern dies nicht aus betriebsbedingten oder anderen Gründen für die Stadtwerke Lage GmbH unzumutbar oder unmöglich ist, diskriminierungsfrei zur Verfügung.

Bei der Errichtung neuer physischer Einspeisestellen in die Erdgasverteilnetze der Stadtwerke Lage GmbH sind die Richtlinien Stadtwerke Lage GmbH für den Bau und Betrieb dieser Anlagen einzuhalten und alle anfallenden Kosten vom Veranlasser zu tragen.