Netzbetreiber haben für den Netzanschluss von Biogasanlagen neben den in § 19 Abs. 2 EnWG aufgeführten Angaben auf ihrer Internetseite eine laufend aktualisierte, übersichtliche Darstellung der Netzauslastung in ihrem gesamten Netz einschließlich der Kennzeichnung tatsächlicher oder zu erwartenden Engpässe zu machen.
Jede Einspeisung in das Erdgas-Netz der Stadtwerke Lage setzt eine Prüfung des Netzanschlussbegehrens voraus.
Bei Instandhaltungsarbeiten am Gasnetz wird grundsätzlich sichergestellt, dass Kapazitäten nicht beeinträchtigt werden.
Derzeit sind im Netzgebiet der Stadtwerke Lage keine kapazitätsrelevanten Instandhaltungsarbeiten geplant.