Preisblätter Netzentgelte

Veröffentlichung einer Indikation für die Anpassung der Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 EnWG
Die Stadtwerke Lage GmbH weist darauf hin, dass sie aufgrund der aktuell noch nicht vollständig vorliegenden
Datengrundlage von einer Veröffentlichung endgültiger Netzentgelte für das Jahr 2025 gem. § 20 Absatz 1 Satz 1
EnWG absehen musste. Stattdessen erfolgt gem. § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG zum 15.10.2024 eine Veröffentlichung
vorläufiger Netzentgelte. Die verbindlichen bzw. endgültigen Netzentgelte für das Jahr 2025 können insoweit von den
vorstehenden vorläufigen Netzentgelten abweichen.
Hintergrund für die derzeit bestehenden Unsicherheiten bei der Ermittlung der (vorläufigen) Netzentgelte sind die
zahlreichen, noch ausstehenden behördlichen Entscheidungen zur Bestimmung der Erlösobergrenze.