Technische Mindestanforderungen für Biogaseinspeisung

Gemäß §19 Abs. 2 EnWG sind Betreiber von Gasversorgungsnetzen verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilungsanlagen und von Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und im Internet zu veröffentlichen.

Kundenportal

Beim Thema Biogas-Einspeisung arbeiten wir mit den Experten von Westfalen Weser Netz zusammen. Gemeinsam bieten wir Ihnen ein Kundenportal. Dort können Sie weitere Informationen rund um das Thema Einspeisung selbsterzeugter Energie finden. Außerdem können Sie dort auch eine Voranfrage zum Anschluss von Erzeugungsanlagen stellen oder eine Erzeugungsanlage anmelden.

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