Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen
Das unten verlinkte Dokument regelt die technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen, die von Messstellenbetreibern nach § 21 b Abs. 3 EnWG sicherzustellen sind. Fester Bestandteil der technischen Mindestanforderungen und Anforderungen an Datenumfang und Datenqualität sind im Gasnetz die EN 1776 sowie die relevanten DVGW Arbeitsblätter.
Freigabe und Inbetriebnahme von Messeinrichtungen
Bei der Freigabe und Inbetriebsetzung sind sämtliche gesetzlichen Vorschriften, Normen und die allgemein anerkannten Regeln der Technik in den jeweils gültigen Fassungen zu beachten.